AAD Fondsdiscount
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AAD Fondsdiscount
Hotline: 06421 / 933 270

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geschäftsgegenstand

Die AAD Fondsdiscount GmbH, im nachfolgenden AAD genannt, bietet erfahrenen Anlegern, im nachfolgenden Anleger genannt, die aufgrund Ihres Kenntnisstandes Investitionen in Investmentfonds eigenständig und ohne Beratung durch AAD tätigen können und wollen, die Möglichkeit, Investmentfonds ohne bzw. mit vermindertem Ausgabeaufschlag zu erwerben, zu handeln und zu verwahren. Dazu werden Depots über eine mit AAD kooperierende Wertpapierhandelsbank eingerichtet.
Im Gegenzug verzichtet der Anleger auf jede Form der Beratung. Ihm ist bewusst, dass ihm bei einem Verzicht auf die Beratung auch keine Haftungsansprüche gegenüber AAD aus einer Falschberatung zustehen können.

Risiken, Verluste, Totalverlust und Unflexibilität

Investmentfonds sollten grundsätzlich als mittel- bis langfristige Kapitalanlagen angesehen werden. Vergangenheitsentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Entwicklungen zu. Bei Investmentfonds handelt es sich um Kapitalanlagen mit Risiken und Chancen. Diese werden in den dazugehörigen Verkaufsprospekten erläutert. Dem Anleger ist bekannt, dass auch Verluste bis hin zu einem Totalverlust des investierten Kapitals möglich sind. Investitionen sollten daher nur mit Kapital getätigt werden, dass nicht für den Lebensunterhalt benötigt wird, sondern auch längerfristig gebunden sein kann.

Verkaufsprospekte und Rechenschaftsberichte

Der Anleger versichert, dass er vor jeder Investition die entsprechenden Verkaufsprospekte und Rechenschaftsberichte bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Eigenverantwortlicher Anleger

Der Anleger erklärt, ein sachkundiger erfahrener Anleger zu sein, der seine Vermögensanlagen eigenverantwortlich vornimmt und dabei nicht auf die Hilfe der AAD angewiesen ist. Seine Vermögensverhältnisse sind geordnet und lassen dementsprechende Investitionen zu.
Der Anleger bestätigt, dass ihn seine eigenen fundierten Kenntnisse über die konkreten Märkte und Investmentfondsangebote und seine Erfahrung mit den vorliegenden Anlageformen zu einer solchen Entscheidung befähigen.

Keine Beratung durch AAD

AAD bietet dem Anleger weder eine auf ihn und seine Bedürfnisse als Anleger ausgerichtete noch in Bezug auf bestimmte Investmentfonds abgestimmte Anlageberatung an. Der Anleger wünscht auch keine diesbezügliche Beratung und bestätigt, dass keinerlei Beratung stattgefunden hat.
Die Anlageentscheidung beruht auf dem eigenverantwortlichen Entschluss des Anlegers.
Die Entscheidung des Anlegers wurde auch nicht durch Publikationen der AAD, sei es im Internet oder durch schriftliche Unterlagen in Papierform, beeinflusst.
Der Anleger beauftragt AAD lediglich als Vermittler zur Einrichtung eines Fondsdepots über eine Wertpapierhandelsbank, um Investmentfonds kaufen, verwahren und handeln zu können.

Geschäftsbedingungen der Wertpapierhandelsbank ebase

Bei der Abwicklung sind unbedingt die Bedingungen der Wertpapierhandelsbank ebase zu berücksichtigen.

Verfügbare Fonds, Rabatthöhe und Einschränkungen

Über AAD kann der Anleger die meisten der in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Fonds mit einem Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, in den meisten Fällen sogar von 100 %, also ohne Ausgabeaufschlag, erwerben.
Die verbindlichen Rabattbedindungen für die jeweiligen Investmentfonds entnimmt der Anleger der jeweils gültigen Rabattstaffel. Eine Rabattstaffel geht dem Anleger mit den Depoteröffnungsunterlagen zu.
Da Fondsgesellschaften Ausgabeaufschläge und Bedingungen selbständig ändern können, können sich auch Rabattbedingungen verändern (sowohl verbessern als auch verschlechtern) und müssen von AAD angepasst werden.
Daher verpflichtet sich der Anleger vor jedem Fondskauf die aktuelle Rabattstaffel zu erfragen, der er die aktuell gültigen Konditionen entnehmen kann, denn nur diese sind für den Kauf verbindlich.

Depotgebühr

Die sonst übliche, vom Anleger zu entrichtende jährliche Depotverwaltungsgebühr übernimmt AAD für den Anleger, solange das Fondsdepot des Anlegers einen Mindestwert von 25.000 € aufweist.

Zurückweisung der Zeichnung

Sollte ein Fonds aufgrund starken Anstiegs des Volumens oder sonstiger Schließungsgründe etc. geschlossen werden, so kann die Fondsgesellschaft eine Zeichnung zurückweisen. Zudem behalten sich einige Fondsgesellschaften vor, Zeichnungen mit Nachlässen nicht anzunehmen bzw. zurückzuweisen. In diesem Ausnahmefall übernimmt AAD keine Verantwortung dafür, dass die Zeichnung nicht zustande kommt.

Verrechnung bzw. Auszahlung des Nachlasses

In der Regel wird der gewährte Nachlass sofort bei dem Investmentfondskauf verrechnet.
Nur in Ausnahmefällen, wenn keine Verrechnung möglich ist, erhält der Anleger nach erfolgtem Kauf und Zahlung der Provision durch die Fondsgesellschaft auf das Konto von AAD unverzüglich von AAD den zugesagten Nachlass auf sein Konto überwiesen.

Gewährung der Konditionen nur während Betreuung durch AAD

AAD kann die Konditionen dem Anleger nur so lange gewähren, wie der Anleger sein Depot über AAD führt. Sollte der Anleger, auch innerhalb einer Wertpapierhandelsbank, den Vermittler wechseln, so bestehen keine weiteren Ansprüche mehr gegen AAD bzw. auf Fortführung der vereinbarten Konditionen.

Steuerrechtliche Konsequenzen

Dem Anleger ist bewusst, dass er unter Umständen die Rückerstattung zu versteuern hat. Die steuerrechtliche Behandlung der Nachlässe ist abhängig vom jeweiligen Investmentfonds und der damit verbundenen Einkunftsart. Zur Klärung sollte sich der Anleger in jedem Fall an einen Steuerberater wenden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der genannten Regelungen sich nachhaltig aus welchem Grund auch immer als unwirksam erweisen, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Regelungen keinen Einfluss. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als gewollt und erklärt, die dem Sinn und Zweck der im gleichartigen Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen am nächsten kommt. Das gleiche gilt für lückenhafte Bestimmungen.



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