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§ 6b Fonds

Die Bezeichnung § 6b Fonds weist auf die besonderen Möglichkeiten dieser Fonds hin, den Anforderungen des § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestmöglich gerecht zu werden. Beim Verkauf von Betriebsvermögen werden häufig erhebliche stille Reserven aufgedeckt, die grundsätzlich versteuert werden müssen. Ein bedeutender Anteil des Veräußerungserlöses geht dann verloren.

In § 6b EStG werden jedoch eine Reihe von Veräußerungstatbeständen begünstigt, d. h. in diesen Fällen ist es möglich, den anfallenden Gewinn auf ein anderes Wirtschaftsgut, z. B. eine Gewerbeimmobilie, zu übertragen oder vorübergehend in eine Rücklage zu stellen. Die Steuerlast kann dadurch vermieden oder zumindest beträchtlich reduziert werden. ...weitere Informationen zu § 6b Fonds

 

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Initiator Fondsbezeichnung Mindestanlage Laufzeit Ausschüttungen
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Fonds & Vermögen § 6b 3 KG 20.000 EUR unbestimmt jeweils 5 %
Hahn Fonds Pluswertfonds 147 20.000 EUR 25 Jahre 4,25 % - 7,35 %
Hannover Leasing Nr. 195 Vermögenswerte 5 25.000 EUR 30 Jahre 3,2 % - 5,4 %
SachsenFonds § 6b-Fonds III 25.000 EUR 30 Jahre 3,2 % - 5,4 %
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