Abwicklung und Betreuung beim Immobilienkauf

hauseckeWir arbeiten mit Immobilienspezialisten vor Ort zusammen, die Ihnen ein umfassendes Dienstleistungspaket rund um den Erwerb und die Vermietung der entsprechenden Immobilie bieten. Dies beginnt bei der Grundlagenberatung und der Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung und geht über die Besichtigung und Objektpräsentation bis hin zur Vermittlung einer professionellen Haus- und Mietverwaltung. Besonderer Wert wird dabei auf die umfassende Betreuung auch nach dem Immobilienerwerb gelegt. Ihre Anfrage zu Denkmalschutz-Immobilien leiten wir zur individuellen Angebotserstellung an einen unserer Kooperationspartner weiter.

Kaufpreiszahlung und Abnahme

Die Abwicklung der Immobilieninvestition erfolgt unter Einbeziehung eines Notars und in der Regel nach einem bewährten standardisierten Verfahren, das dem Investor größtmögliche Sicherheiten gewährt. Die Zahlung des Kaufpreises an den Bauträger kann über sichere Notaranderkonten anteilig nach einem festgelegten Zahlungsplan entrichtet werden, wobei die jeweiligen Bauabschnitte vor der Zahlung bereits fertig gestellt sein müssen. Die detaillierte Ausgestaltung solcher Zahlungspläne ist der Makler- und Bauträgerverordnung zu entnehmen. Für den Investor kann es unter Umständen jedoch aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, den kompletten Kaufpreis bereits frühzeitig zu entrichten. Zur Absicherung dieser Variante übernimmt das Kreditinstitut des Bauträgers eine vollumfängliche Bürgschaft und damit das Risiko. Bei der endgültigen Abnahme des Objekts empfiehlt sich die Anfertigung eines Abnahmeprotokolls. Die Hinzuziehung eines geprüften und erfahrenen Gutachters wird dabei von einigen Bauträgern als zusätzliche Sicherheit für den Käufer angeboten, was vor zunächst nicht erkannten Mängeln schützen kann.

Wahl des Bauträgers und Erwerbskosten

Seriöse Bauträger garantieren notariell verbürgt zudem die Fertigstellung der Denkmalschutz-Immobilie in einem bezugs- und vermietbaren Zustand zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt. Die Fertigstellungsgarantie gewährleistet dem Investor damit eine größtmögliche Planungs- und gegebenenfalls Einnahmesicherheit. Auch auf Festpreisgarantien ist zu achten. Sie schützen den Käufer vor potenziellen Fehlkalkulationen und Nachforderungen des Bauträgers. Ebenfalls notariell beurkundet sollte die fünfjährige Haftung des Bauträgers für die durchgeführten Sanierungsarbeiten gemäß BGB sein. Zusätzliche Kosten im Rahmen eines Immobilienerwerbs über den Kaufpreis hinaus ergeben sich aus den Notargebühren und dem Eintrag ins Grundbuch (rund 1,5 % des Kaufpreises), der Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 % des Kaufpreises) sowie der eventuell anfallenden Makler-Courtage (bis maximal 6 % des Kaufpreises).

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