Was bedeutet der Begriff „AIF“?

Seit einiger Zeit taucht im Zusammenhang mit unternehmerischen Beteiligungen des Öfteren der Begriff „AIF“ auf. Vielen Anlegern ist diese Abkürzung noch nicht vertraut. Was verbirgt sich dahinter, und welche Neuerungen sind damit für den Bereich geschlossener Fonds verbunden?

Stärkere Regulierung und mehr Transparenz

AIF steht für „Alternative Investmentfonds“. Im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das bereits am 22.07.2013 in Kraft getreten ist, sind damit im Wesentlichen Organismen für gemeinsame Kapitalanlagen gemeint, die keine herkömmlichen Investmentfonds wie beispielsweise Aktien- oder Rentenfonds sind. AIF investieren im Gegensatz zu anderen Investmentfonds nicht in Wertpapiere, sondern in Sachwerte wie beispielsweise Immobilien, Flugzeuge, Anlagen für Erneuerbare Energien oder Unternehmensbeteiligungen (Private Equity). Der Begriff umfasst im Wesentlichen also solche Kapitalanlagen, die üblicherweise als „Geschlossene Fonds“ bezeichnet werden.

Mit Inkrafttreten des KAGB werden die in der Vergangenheit oftmals dem „Grauen Kapitalmarkt“ zugeordneten geschlossene Fonds nunmehr ähnlich umfassenden Regularien unterworfen, wie das bei herkömmlichen Investmentfonds schon seit längerem der Fall ist. Damit verbunden sind beispielsweise erhöhte Anforderungen an Transparenz, Berichterstattung, Risikodiversifizierung und Fremdkapitalaufnahme.

Eine weitere ganz entscheidende Veränderung ist die Tatsache, dass Alternative Investmentfonds durch eine unabhängige Verwahrstelle kontrolliert werden. Aufgabe der Verwahrstelle ist dabei unter anderem die Kontrolle des Fondsmanagements, Überwachung der Zahlungsströme und Sicherstellung, dass erworbene Vermögensgegenstände tatsächlich Eigentum des Fonds werden bzw. sind. Die Aufgaben der Verwahrstelle ähneln somit in vielerlei Hinsicht denen einer Depotbank, wie sie in der Vergangenheit das Investmentgesetz für offene Investmentfonds vorsah. Zukünftig stehen demnach Alternative Investmentfonds regulatorisch auf einer Stufe mit Investmentfonds.

Viele neue Produkte bis Jahresende

Einige Beteiligungen werden bereits jetzt als Alternative Investmentfonds angeboten. Bis zum Jahresende sollen darüber hinaus, wie vom bsi (Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen) im Juli angekündigt, noch 33 weitere AIF in den Vertrieb kommen, davon 24 als sogenannte Publikums-AIF für Privatanleger und 9 als Spezial-AIF für professionelle und semi-professionelle Investoren. Nachfolgend sind einige AIF genannt, an denen Sie sich bereits jetzt beteiligen können:

Aktuelle AIF im Fokus