Windenergie in Großbritannien – ein attraktives Investment

Investitionen in Windkraftanlagen etablieren sich zunehmend als das wichtigste Segment innerhalb der Beteiligungsangebote für Erneuerbare Energien. Neben Frankreich rückt dabei aktuell insbesondere Großbritannien in den Blickpunkt vieler Investoren. Das Land hat ehrgeizige Ziele, was den Ausbau der Windkraft angeht, und bietet hierfür auch sehr gute topographische Voraussetzungen. Wie stellt sich das Marktumfeld für Windenergie in Großbritannien aktuell dar, und wie können Privatanleger hier investieren?

Viel Potenzial und ambitionierte Ziele für Windenergie in Großbritannien

Großbritannien verfügt über das größte Potenzial für Windenergie in Europa. Mit großräumigen, küstennahen Flachwasserbereichen bietet das Vereinigte Königreich ideale Voraussetzungen für Windkraftanlagen und erlaubt auch an Land die Förderung der Windenergie zu Offshore-Bedingungen. Mit der Electricity Market Reform plant die britische Regierung, eine ausreichende und bezahlbare Energieversorgung im Einklang mit dem Klimaschutz sicherzustellen. Hierbei kommt insbesondere der Windenergie eine wichtige Bedeutung zu: Bis zum Jahr 2020 sollen, so ein entsprechendes EU-Ziel, 30% des Stroms und 15% der Energie insgesamt aus erneuerbaren Quellen stammen. Hierfür soll in diesem Zeitraum die installierte Kapazität der Windkraft auf insgesamt 31 GW (Gigawatt) ausgebaut werden. Ende 2013 waren es erst 10,5 GW, in Deutschland zum Vergleich bereits 33,7 GW. Von April 2012 bis März 2013 betrug der Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung in Großbritannien 11,3%. Bezogen auf die installierte Kapazität erneuerbarer Energieträger 2012 machten Windkraftanlagen (Onshore und Offshore) 57% der Gesamtkapazität aus.

Einspeisevergütung und Nutzung steuerlicher Freibeträge

Seit April 2010 gibt es in Großbritannien für Anlagen bis 5 MW Leistung einen festen Einspeisetarif für einen Zeitraum von 20 bzw. 25 Jahren, ähnlich wie beim deutschen EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die attraktivste Einspeisevergütung gilt für kleinere Anlagen bis 500 kW. Sie ist für 20 Jahre gesetzlich garantiert und wird jährlich der Inflation angepasst. Interessant in diesem Zusammenhang: Lediglich 1,56% der in Großbritannien installierten Kapazität stammt von
Windanlagen mit weniger als 5 MW Leistung, die eine gesetzliche,
umlagefinanzierte Förderung erhalten.

Attraktiv ist eine Beteiligung an einem Windkraftfonds für deutsche Privatanleger auch aus steuerlicher Sicht: So fällt beispielsweise für das Steuerjahr 2014/2015 keine britische Einkommensteuer an, soweit der dem jeweiligen Anleger zuzurechnende Gewinnanteil eines Fonds 10.000 GBP nicht übersteigt und der Anleger keine weiteren Einkünfte in Großbritannien erzielt. In Deutschland gilt dann nur der  Progressionsvorbehalt.

Windkraftfonds von Aquila Capital

Aktuell können sich Anleger über den Windkraftfonds Aquila WindpowerINVEST II in diesem sehr interessanten Markt engagieren. Hierbei handelt es sich um den ersten Windkraftfonds, der als Alternativer Investmentfonds, kurz AIF, nach den neuen gesetzlichen Regularien des KAGB aufgelegt wurde. Er investiert als reiner Eigenkapitalfonds in vier Windenergieanlagen an verschiedenen Standorten an der Nordwestküste Englands. Die Laufzeit beträgt etwa zehn Jahre, in denen Anleger gemäß Prognose laufende Ausschüttungen zwischen 8,0 und 9,0% p.a. erhalten. Eine Beteiligung ist bereits ab einer Investitionssumme von 10.000 GBP möglich. Bei Beteiligungen bis 80.000 GBP fallen konzeptionsgemäß unter Berücksichtigung des Freibetrags in Großbritannien und vor Progressionsvorbehalt keine Steuern für den Anleger an.

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