Bundesrat plant drastische Einschnitte bei § 6b-FondsDer Bundesrat plant bereits ab Oktober 2010 die Einschränkung der Reinvestitionsmöglichkeit für Rücklagen gemäß des §6b/c EStG. Dies geht aus der Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 09. Juli 2010 hervor. Demnach wäre eine Übertragung von §6b/c-Rücklagen in Zukunft nur noch möglich, wenn die übertragene Rücklage aus dem Verkauf eines vergleichbaren Wirtschaftsgutes stammt und dieses Grundstück oder Gebäude in den vergangenen sechs Jahren vor der Veräußerung ausschließlich für Vermietungs- und Verpachtungszwecke genutzt wurde. Der Gesetzgeber möchte damit ein „steuerliches Schlupfloch“ schließen, da die bisherige Regelung Personenkreise steuerlich begünstigte, die Reinvestitionen auch abseits ihres originären Geschäftsbetriebes tätigen konnten. Insbesondere Landwirte, die durch den Verkauf von Betriebsvermögen Rücklagen zur Investition in § 6b-Fonds gebildet haben, sollten schnellstmöglich handeln und ihren Steuerberater kontaktieren. Tritt das Gesetz wie geplant im Herbst in Kraft, droht die Versteuerung der Rücklagen, wenn nicht noch ein entsprechender § 6b-Fonds fristgerecht gezeichnet wird. Aktuell interessant ist hier insbesondere der § 6b-Fonds Hannover Leasing Vermögenswerte 5. Zur Übersicht der aktuellen Meldungen
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