Anleger können von Freibetrag in den Niederlanden profitieren

Anleger können für Beteiligungseinkünfte in den Niederlanden einen steuerlichen Freibetrag geltend machen. Das niederländische Finanzministerium hat in Anlehnung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2015 einen Erlass veröffentlicht, wonach nicht in den Niederlanden ansässige Personen für die Berechnung der niederländischen Vermögenseinkommensteuer („Box III Steuer“ ) einen Freibetrag in Anspruch nehmen können. Der Vermögensfreibetrag für das Steuerjahr 2016 beträgt pro Steuerzahler 24.437 Euro. Bis 2016 liegt die Box III Steuer jährlich effektiv bei 1,2 % (30 % Steuersatz auf eine fiktive Rendite von 4 %) des Vermögenswertes am 1. Januar. Demnach kann der Steuervorteil pro Steuerzahler für das Jahr 2016 etwa 293 Euro betragen. Eine Steuerrückerstattung ist bis zum Steuerjahr 2011 rückwirkend möglich.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 wird die niederländische Finanzverwaltung voraussichtlich prüfen, ob Anleger an mehreren Holland-Fonds beteiligt sind. Der Vermögensfreibetrag kann in solchen Fällen nur einmal, bei mehreren Beteiligungen ggf. anteilig berücksichtigt werden.

Aktuell können sich Anleger an dem Holland-Immobilienfonds PATRIZIA GrundInvest Den Haag Wohnen beteiligen. Während der etwa zehnjährigen Laufzeit erhalten sie gemäß Prognose jährliche Auszahlungen von 5,0 %. Die geplante Gesamtauszahlung beträgt 150 %. Eine Beteiligung ist bereits ab 10.000 Euro möglich.

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