Frankreich schafft Planungssicherheit für Windkraftanlagen

Frankreich hat den Einspeisetarif für Windkraftanlagen zum 1. Juli 2014 bekannt gegeben. Dabei bleibt die Vergütung von mindestens 8,2 Cent pro Kilowattstunde Strom bestehen. Nach wie vor gilt der Tarif für volle 15 Jahre ab der ersten Inbetriebnahme. Auch die jährliche Anpassung der Einspeisevergütung an die Inflation bleibt bestehen.

Mit dieser Übernahme aller wichtigen Regelungen der alten Förderung, so Max-Robert Hug, Geschäftsführender Gesellschafter der Leonidas Associates GmbH, setze das Land ein wichtiges Zeichen und unterstreiche seine Verlässlichkeit in der Förderung von Windkraftanlagen. Das schaffe Vertrauen bei Anlegern und sorge für weitere Investitionen in den kommenden Jahren. Leonidas Associates zählt mit einem erworbenen Projektvolumen von 120 MW seit 2012 zu den aktivsten Investoren auf dem französischen Markt und wird sich auch in Zukunft auf Investitionen in französische Windparks konzentrieren.

Politisch war die Aufhebung der alten Regelung ohnehin nicht gewollt. Nur aufgrund eines formalen Fehlers im Gesetzgebungsverfahren war sie im Mai dieses Jahres vom obersten französischen Gerichtshof aufgehoben werden. Mit dem Mitte Juni dieses Jahres vorgelegten Entwurf für ein allgemeines Energiewende-Gesetz plant die französische Regierung die Senkung der Abhängigkeit von Atomkraft und Energieimporten und die Bekämpfung des Klimawandels. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 40% des Strombedarfs in Frankreich mit erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Dabei spielt der Ausbau der Windkraft eine zentrale Rolle. Bis zum Jahr 2023 sollen die Windkraftkapazitäten von derzeit 8 GW auf 23 GW erweitert werden.

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