Neue Fondssteuer ab 2018: Verkauf von Altbeständen nicht ratsam
Zum 1.1.2018 tritt in Deutschland das Investmentsteuerreformgesetz in Kraft, mit dem die Besteuerung von Investmentfondsanteilen geändert wird. Die Steuerfreiheit für Altbestände, die vor Einführung der Abgeltungsteuer am 1.1.2009 erworben wurden, wird damit de facto gekippt. Thomas Buckard, Vorstand der Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG, rät jedoch davon ab, allein wegen der kommenden Steueränderung Altbestände vorschnell zu verkaufen, wie er in einem Gastbeitrag für das Finanzmagazin Cash.Online schreibt.
Buckard weist darauf hin, dass lediglich Kursgewinne, die nach dem 31. Dezember 2017 entstehen, von der Neuregelung betroffen sind. Alle bis zu diesem Datum aufgelaufenen Gewinne bleiben steuerfrei. Für die künftige Besteuerung werden dann die Kurse vom 30.12.2017 zugrunde gelegt. Zudem gilt für künftige Veräußerungsgewinne ein Freibetrag von 100.000 Euro für jeden Anleger ohne zeitliche Befristung. Dies betrifft auch Anleger, die Altbestände vererbt oder geschenkt bekommen.
Als Ausgleich dafür, dass Dividenden künftig direkt auf Fondsebene besteuert werden, profitieren Anleger von einer Teilfreistellung der Erträge. Bei Fonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 % werden 15 % von der Kapitalertragsteuer befreit werden, bei Fonds mit einem Aktienanteil von mindestens 50 % sogar 30 % der Erträge und Gewinne.
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