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Abgeltungsteuer: Fonds gewinnen gegenüber Direktanlagen

Marburg, 06.07.2007

Ab Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte. Für Anleger gewinnen Fonds gegenüber Direktinvestitionen dadurch an Attraktivität.  

Ab Januar 2009 ändert sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften. Die neue Abgeltungssteuer sieht vor, Erlöse aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern. Langfristig orientierte Wertpapieranlagen profitieren dann nicht mehr von der Spekulationsfrist, entsprechend der die Kursgewinne nach einer einjährigen Haltedauer steuerfrei waren. Die bislang geltenden steuerlichen Vorteile durch das Halbeinkünfteverfahren entfallen ebenfalls.  

Insgesamt wird für Anleger die Investition in Fonds, insbesondere Dachfonds, im Vergleich zu Direktinvestitionen attraktiver. Das gilt auch für die meisten Arten von geschlossenen Fonds, da es in diesem Bereich kaum Änderungen geben wird. So sind z.B. Schiffsbeteiligungen von der neuen Abgeltungsteuer nicht betroffen. Einkünfte aus diesen Beteiligungen unterliegen nach wie vor der vorteilhafteren Tonnagesteuer.    

„Interessant werden Fonds gegenüber Direktinvestments. Anleger können so die Besteuerung von Wertpapiergewinnen bei Portfolioumschichtungen durch das Fondsmanagement vermeiden“, erläutert Jürgen Hilp von der AAD Fondsdiscount. Langfristig orientierten Anlagern empfiehlt der Finanzfachmann daher eine genaue Analyse des gegenwärtigen Portfolios. „Sollte Handlungsbedarf bestehen, kann vor dem 01. Januar 2009 mit Bedacht umpositioniert werden. Dabei ist vor übertriebenem Aktionismus jedoch dringend abzuraten.“  

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