Staatliche Aufsicht

Investmentfonds werden durch ein engmaschiges Netz von Gesetzen kontrolliert, um den staatlichen Anlegerschutz sicherzustellen.

So werden deutsche Investmentfonds seit 1957 durch das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und ausländische Investmentfonds seit 1969 durch das Auslandsinvestmentgesetz reglementiert. Zudem wurden durch die EU-Investmentdirektive die Investmentgesetze der einzelnen europäischen Länder einander angepasst. Als staatliche Behörde kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Fonds die Einhaltung dieser Gesetze.

Auf freiwilliger Basis hat der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) 2003 die sogenannten „Wohlverhaltensregeln“ formuliert, die einen Standard des guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger darstellen. Diese richten sich sowohl an deutsche als auch an ausländische Investmentgesellschaften.

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