Tonnagesteuer
Mit einer Schiffsbeteiligung nutzen Sie die exzellenten Renditeaussichten der internationalen Schifffahrtsmärkte, und das bei einem guten Chance-Risiko-Verhältnis.
Neben den volks- und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eröffnet Ihnen die deutsche Steuergesetzgebung einen besonderen Anreiz.
Pauschale Gewinnermittlung
Seit 1999 haben deutsche Schifffahrtsunternehmen die Möglichkeit, den Gewinn pauschal nach der Größe des Schiffes ermitteln zu lassen. Zielsetzung der Tonnagesteuer ist eine Stärkung des Schifffahrtsstandortes Deutschland. Die Bereederung des Schiffes hat folglich aus Deutschland zu erfolgen. Ein Wechsel zur Tonnagesteuer ist für 10 Jahre bindend.
Auf Grundlage der Größe des Schiffes wird der zu versteuernde Gewinn ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Gewinne und Verluste pauschal ermittelt. Die sich ergebende Steuerlast liegt je nach Schiffstyp zwischen ca. 0,1 % und 0,2 % bezogen auf das eingebrachte Kommanditkapital.
Ausschüttungen aus Schiffsbeteiligungen sind daher nahezu steuerfrei.
Beispielrechnung
| Anlagekapital: |
100.000 € |
| Ausschüttung |
10.000 € |
| Tonnagegewinn |
300 € |
| Steuerlast bei 48 % Steuersatz |
144 € |
| Steuerfreie Ausschüttung |
9.856 € |
Fazit: Anreiz, aber kein Freibrief
Dieser ohnehin interessante Markt bietet einkommensstarken Anlegern mit hohen persönlichen Steuersätzen die Möglichkeit, eine hohe Nachsteuerrendite zu erzielen.
Dennoch sollten Schiffsbeteiligungen nicht allein aufgrund des Anreizes der Tonnagesteuer gezeichnet werden. Nur wenn das gesamte Projekt einer kritischen Prüfung standhält, ist eine Investition sinnvoll.
Wenn Sie sich für eine Schiffsbeteiligung interessieren, sollten Sie sich der Chancen und Risiken einer solchen unternehmerischen Beteiligung bewusst sein.
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