EEG-Reform ist beschlossen – Wie Anleger noch von aktueller Vergütung profitieren

EEG-Reform ist beschlossen – Wie Anleger noch von aktueller Vergütung profitieren

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die bislang geltende gesetzlich festgelegte Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien soll demnach ab dem Jahr 2017 durch ein Ausschreibungsverfahren ersetzt werden. Anlegern bietet sich aber die Möglichkeit, über Beteiligungsangebote, die in bereits bestehende Windenergieanlagen in Deutschland investieren, über einen langen Zeitraum von den derzeit noch gültigen Vergütungsregelungen zu profitieren.

Ausschreibungsverfahren statt gesetzlich garantierter Förderung

Nachdem die Berliner Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie Vertreter von Bund und Ländern letzte Streitpunkte bezüglich der EEG-Reform ausgeräumt haben, ist nunmehr klar, wie die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland künftig aussehen soll. Feste, gesetzlich garantierte Vergütungssätze gehören für die Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie für Biogasanlagen demnach, was neue Projekte angeht, der Vergangenheit an. Neue Projekte unterliegen stattdessen in Zukunft einem Ausschreibungsverfahren. Den Zuschlag erhält dann der Betreiber, der am wenigsten Subventionen verlangt. Zudem soll künftig eine jährliche Höchstmenge für den Zubau an neuen Windenergieanlagen festgelegt werden. Ziel ist es, Überkapazitäten abzubauen und den Kostenanstieg beim Ausbau der Erneuerbaren Energien abzufedern. Festgehalten wird aber an dem Ziel, dass bis zum Jahr 2025 etwa 40 bis 45% des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen stammen soll. Aktuell liegt deren Anteil bei etwa 33%. Die Reform des EEG muss auch seitens der EU-Kommission noch abgesegnet werden, so dass das Gesetz bis zur Sommerpause des Bundestages Anfang Juli stehen soll.

Bestandsanlagen profitieren weiterhin

Die EEG-Reform wird sich auch auf die Konzeption von Beteiligungsangeboten für Privatanleger auswirken. Für bereits bestehende Anlagen wie beispielsweise Windparks, die bereits gesetzlich festgelegte Vergütungssätze für den von ihnen produzierten Ökostrom erhalten, wird die entsprechende Förderung aber auch zukünftig gezahlt, für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage. Auch Windkraftprojekte, die noch bis Ende dieses Jahres genehmigt und bis Ende 2018 in Betrieb genommen werden, werden noch mit den festen Vergütungssätzen nach EEG 2014 gefördert. Anleger haben somit nach wie vor die Möglichkeit, mit der Zeichnung entsprechender Beteiligungsangebote von den noch gültigen garantierten Einspeisevergütungen zu profitieren. Darüber hinaus haben Investitionen in bereits bestehende Anlagen den Vorteil, dass Bau- und Genehmigungsrisiken, die beim Erschließen neuer Projekte bestehen, ausgeschlossen werden können. Zudem ermöglichen bereits vorhandene Ertragsdaten bestehender Anlagen eine bessere Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung einer Anlage. Aktuell bieten ÖKORENTA und reconcept mit ihren Beteiligungsangeboten Anlegern die Möglichkeit, in bestehende Windkraftanlagen in Deutschland zu investieren und sich somit noch für mehrere Jahre attraktive Renditechancen zu sichern.