Gesetzesänderung bei Crowdinvesting: Ab sofort bis zu 25.000 Euro investieren

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich eine Reihe von Gesetzesreformen beschlossen: Mit dem „Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ wurde der maximale Investitionsbetrag für Privatanleger pro Emittent nach dem Vermögensanlagengesetz von 10.000 auf 25.000 Euro angehoben. Dies ist von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung digitaler Immobilieninvestments. Durch das Anheben des maximalen Investitionsbeitrags können private Anleger nun entsprechend größere Einzelinvestments pro Emittent platzieren. Unabhängig davon können Anleger weiterhin über eine Kapitalgesellschaft Tranchen platzieren, die die 25.000 Euro-Grenze überschreiten. Außerdem wurde die Prospektpflichtgrenze auf 6 Millionen Euro in einem Zeitraum von 12 Monaten erhöht – dadurch können langfristig vielfältigere Projekte mit größeren Volumina angeboten werden.

Durch die Gesetzesneuerung ist davon auszugehen, dass „die Anzahl und Attraktivität der öffentlich angebotenen Projekte weiter steigen wird“, so Hennig Frank, CEO von ZINSLAND, einer Crowdinvesting Online-Plattform. Man kann also mit positiven Auswirkungen auf die Schwarmfinanzierung rechnen. Bei ZINSLAND können Anleger daher ab sofort Zeichnungen von bis 25.000 Euro platzieren und profitieren dabei von unseren attraktiven Konditionen.

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