Rettungsübernahmegesetz beschlossen

Mit der Billigung des Rettungsübernahmegesetzes hat das Bundeskabinett die Weichen für eine Verstaatlichung angeschlagener Banken gestellt. Eine Anwendung soll jedoch als Ultima Ratio gelten.  

Erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte könnten Banken und ihre Eigentümer enteignet werden. Das Bundeskabinett beschloss das Rettungsübernahmegesetz, das eine Verstaatlichung angeschlagener Banken als Ultima Ratio vorsieht. Da das Gesetz jedoch lediglich bis Ende Juni gilt, scheint seine mögliche Anwendung auf die taumelnde Bank Hypo Real Estate begrenzt. Die zeitliche Befristung ist zudem ein klarer Hinweis, dass die Bundesregierung eine Verstaatlichungslösung nur zur Stabilisierung und Bewältigung der akuten Finanzmarktkrise zulassen will. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass vor einer Enteignung zunächst alle rechtlich und wirtschaftlich zumutbaren Möglichkeiten zum Erwerb der Kontrollmehrheit durch den Staat ausgeschöpft sein müssen.  

Nach erfolgreicher Stabilisierung soll das betroffene Institut wieder privatisiert werden, wobei den Alteigentümern ein Vorkaufsrecht der dann neu auszugebenden Aktien zugestanden wird. Zudem werden die Altaktionäre bei einer Verstaatlichung in Höhe des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten zwei Wochen vor dem Enteignungsverfahren entschädigt.  

„Die Rettung und Stabilisierung der systemrelevanten HRE sollte den angeschlagenen Finanzmarkt beruhigen. Dass die Bundesregierung die Kontrollmehrheit im Notfall auch durch eine temporäre Enteignung erlangen möchte, ist bei bereits 87 Milliarden Euro geleisteter Garantien durch den Staat nachzuvollziehen. Man sollte zudem nicht vergessen, dass die Alteigentümer ohne die rettende Hand der Bundesregierung durch die mögliche Insolvenz der HRE sehr wahrscheinlich einen Totalverlust ihres Engagements hätten hinnehmen müssen. Durch die temporäre Befristung des Gesetzes wird der drängenden Aktualität Rechnung getragen, zugleich jedoch die ordnungspolitischen Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft nicht nachhaltig außer Kraft gesetzt“, kommentiert Jürgen Hilp von der AAD Fondsdiscount.

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