Der heimliche Anleger

In den letzten Jahren konnte man oft die Frage h?ren, ob sich Anleger an geschlossenen Fonds lieber direkt als Kommanditist oder indirekt ?ber eine Treuhandkonstruktion als Treugeber beteiligen sollten.

Beitritt zur Publikumsfondsgesellschaft

Doch worin besteht denn eigentlich der Unterschied? In den meisten F?llen sind geschlossene Fonds als Publikumskommanditgesellschaften ausgestaltet. Bei einer Publikumskommanditgesellschaft handelt es sich im Prinzip um eine GmbH & Co. KG, die auf den Beitritt einer Vielzahl im Voraus nicht bekannter Kapitalgeber ausgerichtet ist. Im Gegensatz zur herk?mmlichen Kommanditgesellschaft schlie?en sich nicht nur einige wenige Personen zusammen, um ein Unternehmen zu betreiben. Wenn man bedenkt, dass einem geschlossenen Fonds durchaus ?ber 1.000 Anleger beitreten, muss man davon ausgehen, dass sich die wenigsten Gesellschafter nach Beitritt jemals pers?nlich kennen lernen werden. Dennoch er?ffnet sich dem Anleger normalerweise die M?glichkeit, direkt als Kommanditist der Gesellschaft beizutreten. Dabei sollte ein bevollm?chtigter Gr?ndungsgesellschafter im Namen der bisherigen Gesellschafter die Annahme der Beitrittserkl?rung des neu beitretenden Kommanditisten erkl?ren. Anschlie?end muss die Eintragung des neuen Kommanditisten in das Handelsregister veranlasst werden.

Direktkommanditist oder Treuhandbeteiligung?

Viele Angebote geschlossener Fonds er?ffnen den Anlegern neben der direkten Beteiligung als Kommanditist mit anschlie?ender Eintragung ins Handelsregister auch die M?glichkeit eines indirekten Beitritts ?ber einen Treuhandkommanditisten. Hierbei treten die Investoren nicht direkt der Fondskommanditgesellschaft bei, sondern schlie?en vielmehr mit dem Treuhandkommanditisten einen Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Nunmehr wird nur der Treuhandkommanditist zivilrechtlicher Eigent?mer und im Handelsregister eingetragen. Die sich aus der Kommanditbeteiligung ergebenden Rechte und Pflichten liegen also in vollem Umfang beim Treuhandkommanditisten. Dieser vermittelt dem Treugeber jedoch diese Rechte und Pflichten wirtschaftlich und steuerlich. Der als Treugeber investierte Fondsanleger ist also wirtschaftlich Eigent?mer seines Beteiligungsanteils. Er hat jedoch nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Treuhandkommanditisten.

Vermeintliche Vorteile als Treugeber

Aber warum wird eine solche Treuhandkonstruktion angeboten, welche Vorteile kann sie er?ffnen? Treuhandkonstruktionen werden vielfach zur Vereinfachung der gesellschaftlichen Verwaltung geschlossener Fonds eingesetzt, helfen also den Fondsgesellschaften bei der Minimierung ihres Verwaltungsaufwandes. Den Anlegern bieten sie den Vorteil der Anonymit?t, da diese im Gegensatz zur direkten Beteiligung nicht als Kommanditisten ins Handelsregister eingetragen werden. Niemand kann also unter blo?er Einsichtnahme in das Handelsregister herausfinden, dass ein Anleger an einem bestimmten Fonds beteiligt ist.

Vorz?ge als Direktkommanditist

Auch wenn vordergr?ndig die Vorteile einer solchen Treuhandkonstruktion zu ?berwiegen scheinen, k?nnen Haftungsrisiken zulasten der als Treugeber mittelbar beteiligten Anleger nicht g?nzlich ausgeschlossen werden. Die Gefahren sind oftmals den Investoren nicht vollumf?nglich bekannt. Der mittelbar beteiligte Anleger ist nur wirtschaftlich berechtigt und nicht zivilrechtlicher Eigent?mer seiner Anlage. Er ist daher auf die Kompetenz und Seriosit?t des Treuhandkommanditisten angewiesen. Dar?ber hinaus werden in der wissenschaftlichen Literatur weitere m?gliche Haftungsgefahren diskutiert. In letzter Zeit wird dabei zunehmend die Frage aufgegriffen, ob die Gemeinschaft der Treugeber rechtlich als Gesellschaft b?rgerlichen Rechts angesehen werden muss. Hieraus k?nnte sich eine gesamtschuldnerische Haftung der als Treugeber ?ber denselben Treuhandkommanditisten beteiligten Anleger ergeben. Eine solche k?nnte dann von Relevanz sein, wenn Teile der Anlegerschaft ihre Einlage nicht erbringen k?nnen oder Aussch?ttungen, die von der Fondsgesellschaft rechtm??ig nach ? 172 IV HGB zur?ckgefordert werden, nicht leisten k?nnen. Insoweit best?nde die M?glichkeit eines R?ckgriffes gegen solventere Treugeber.

Fazit: Die direkte Beteiligung als Kommanditist ist vorzugsw?rdig

Zwar bietet ein indirekter Beitritt als Treugeber ?ber eine Treuhandkonstruktion vordergr?ndig den Vorteil der Anonymit?t und ist zudem zun?chst weniger aufwendig. Anleger, die in geschlossene Fonds investieren, sollten aber angesichts der nicht abschlie?end gekl?rten Fragestellungen rund um die Treuhandkonstruktionen besser auf ihre Anonymit?t verzichten und sich als Kommanditisten ins Handelsregister eintragen lassen. Zwar erfordert die entsprechende Beglaubigung der Handelsregistervollmacht etwas Zeit, da sie regelm??ig von einem Notar oder dem Ortsgericht vorzunehmen ist. Die Kosten bewegen sich aber zumeist in einem verschwindend geringen Rahmen. Daf?r ist man dann aber als Anleger direkt im Handelsregister eingetragen. Derjenige, der das Eigentum an einem Haus bzw. Grundst?ck erwirbt, wird schlie?lich auch darauf achten, selbst in das Grundbuch eingetragen zu werden.

Wer sich umfassend zu diesem Thema informieren m?chte, findet den aktuellen Stand der Diskussion auch in meinem Buch „Zur Haftung bei der Vermittlung geschlossener Fonds ? Eine Analyse aus ?konomischer und rechtlicher Perspektive?.