Beiträge in der Rubrik 'Gesellschaftsrecht'


In den letzten Wochen ging ich in meinen Beitr?gen ?Aussch?ttungen geschlossener Fonds sind nicht immer auch schon Gewinne? vom 27.06.2011 und ?Der Unterschied zwischen Hafteinlage und Pflichteinlage bei geschlossenen Fonds? vom 07.07.2011 auf m?gliche Gefahren einer Haftung der Anleger geschlossener Fonds nach Einlagenr?ckgew?hr gem?? ? 172 IV HGB und die Unterscheidung und Bedeutung von Hafteinlage und Pflichteinlage im gesellschafts- und haftungsrechtlichen Kontext ein. Besondere Aufmerksamkeit sollten diesem Thema jedoch diejenigen Anleger entgegenbringen, die beabsichtigen, Anteile bereits laufender geschlossener Fonds ?ber den Zweitmarkt zu erwerben. Den ganzen Beitrag lesen »

In der letzten Woche berichtete ich in meinem Beitrag ?Aussch?ttungen geschlossener Fonds sind nicht immer auch schon Gewinne? ?ber die Regelung zur Einlagenr?ckgew?hr gem?? ? 172 IV HGB und der daraus f?r Anleger geschlossener Fonds folgenden Gefahr, bereits erhaltene Aussch?ttungen unter Umst?nden zur?ckzahlen zu m?ssen. Nach Erbringung der so genannten Hafteinlage durch den als Kommanditist direkt beigetretenen Anleger eines geschlossenen Fonds kann seine Haftung gem?? ? 172 IV HGB wieder aufleben, wenn ihm seine Einlage zur?ckgew?hrt wird. Hierzu kann es kommen, wenn Aussch?ttungen nicht von handelsbilanziellen Gewinnen gedeckt waren. Doch was ist in diesem Zusammenhang unter der Hafteinlage zu verstehen? Den ganzen Beitrag lesen »

In meinen Beitr?gen ?Der heimliche Anleger? vom 28.03.2011 und ?Warum muss es immer die GmbH & Co. KG bei geschlossenen Fonds sein?? vom 14.04.2011 ging ich bereits auf einige gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds ein. In diesem Zusammenhang sollte erg?nzend auf die M?glichkeit der so genannten Haftung nach Einlagenr?ckgew?hr gem?? ? 172 IV HGB hingewiesen werden, die bei geschlossenen Fonds zum Tragen kommen kann. Hierbei geht es um die Frage, inwieweit der Anleger geschlossener Fonds haften kann und wann er m?gliche Aussch?ttungen an die Fondsgesellschaft wieder zur?ckgew?hren muss. Den ganzen Beitrag lesen »

Haben Sie sich nicht auch schon wie viele andere Anleger die Frage gestellt, warum geschlossene Fonds fast immer in der Rechtsform der GmbH & Co. KG konstruiert sind, wo es doch auch noch andere, vielfach gel?ufigere Gesellschaftsformen wie beispielsweise die GmbH, AG oder OHG gibt?
Geschlossene Fonds bieten auch Privatanlegern die M?glichkeit, mit verh?ltnism??ig geringen Eigenkapitaleinlagen in hochwertige Wirtschaftsg?ter zu investieren. Die Anleger eines geschlossenen Fonds schlie?en sich zu diesem gemeinsamen Zweck, der Investition in eine bestimmte Kapitalanlage, zusammen. Anleger einer Schiffsbeteiligung, eines Immobilienfonds oder eines Solarfonds m?chten gezielt einen Teil ihres Verm?gens investieren. Den ganzen Beitrag lesen »

In den letzten Jahren konnte man oft die Frage h?ren, ob sich Anleger an geschlossenen Fonds lieber direkt als Kommanditist oder indirekt ?ber eine Treuhandkonstruktion als Treugeber beteiligen sollten.

Beitritt zur Publikumsfondsgesellschaft

Doch worin besteht denn eigentlich der Unterschied? In den meisten F?llen sind geschlossene Fonds als Publikumskommanditgesellschaften ausgestaltet. Bei einer Publikumskommanditgesellschaft handelt es sich im Prinzip um eine GmbH & Co. KG, die auf den Beitritt einer Vielzahl im Voraus nicht bekannter Kapitalgeber ausgerichtet ist. Im Gegensatz zur herk?mmlichen Kommanditgesellschaft schlie?en sich nicht nur einige wenige Personen zusammen, um ein Unternehmen zu betreiben. Den ganzen Beitrag lesen »