Geschlossene Immobilienfonds er?ffnen ein breites Anlagespektrum und erm?glichen dadurch Anlegern die Diversifizierung ihrer Kapitalanlage. Im Segment der Deutschland-Immobilienfonds scheint sich in letzter Zeit hinsichtlich der Nutzungsart der Immobilien ein neuer Trend abzuzeichnen. Vermehrt gelangen Angebote geschlossener Fonds auf den Markt, die einen Bezug zu Hochschulen aufweisen bzw. in deren Umfeld angesiedelt sind.

Bis zum Beginn der weltweiten Finanzkrise im Herbst 2008 waren auch Infrastrukturfonds als geschlossene Fonds bei Anlegern gefragt. Seitdem verebbte das Interesse der privaten Investoren. ?hnlich wie Privat Equity Fonds, hier?ber berichtete ich an dieser Stelle vor einigen Wochen unter ?Der Beginn einer Renaissance der Private Equity Fonds?, k?nnten auch Infrastrukturfonds vor einer neuen Bl?te stehen. Dabei scheinen klassische Infrastrukturinvestitionen, die Aspekte des derzeitigen Bed?rfnisses nach nachhaltigen, ?kologisch beeinflussten Investitionen transportieren, besonders das Interesse des Publikums zu wecken. So erfreut sich beispielsweise der Wasserfonds Leonidas VII H2O des Initiators Leonidas Associates schon vor Platzierungsbeginn einer enormen Nachfrage.

Private Equity Fonds erlangten auch bei Privatanlegern in den letzten Jahren eine immer gr??ere Beliebtheit. So zeichnete sich seit Mitte des letzten Jahrzehnts eine rege Nachfrage nach Private Equity Publikumsfonds ab, die in Form von geschlossenen Fonds auch Privatanlegern offen standen. Nach einer kurzen Unterbrechung infolge der allgemeinen Verunsicherung an den Finanzm?rkten im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 werden seit dem Fr?hjahr 2011 mittlerweile wieder vermehrt Private Equity Fonds als geschlossene Fonds dem breiten Anlegerpublikum angeboten und von diesem nachgefragt.

In den letzten Wochen ging ich in meinen Beitr?gen ?Aussch?ttungen geschlossener Fonds sind nicht immer auch schon Gewinne? vom 27.06.2011 und ?Der Unterschied zwischen Hafteinlage und Pflichteinlage bei geschlossenen Fonds? vom 07.07.2011 auf m?gliche Gefahren einer Haftung der Anleger geschlossener Fonds nach Einlagenr?ckgew?hr gem?? ? 172 IV HGB und die Unterscheidung und Bedeutung von Hafteinlage und Pflichteinlage im gesellschafts- und haftungsrechtlichen Kontext ein. Besondere Aufmerksamkeit sollten diesem Thema jedoch diejenigen Anleger entgegenbringen, die beabsichtigen, Anteile bereits laufender geschlossener Fonds ?ber den Zweitmarkt zu erwerben.

In der letzten Woche berichtete ich in meinem Beitrag ?Aussch?ttungen geschlossener Fonds sind nicht immer auch schon Gewinne? ?ber die Regelung zur Einlagenr?ckgew?hr gem?? ? 172 IV HGB und der daraus f?r Anleger geschlossener Fonds folgenden Gefahr, bereits erhaltene Aussch?ttungen unter Umst?nden zur?ckzahlen zu m?ssen. Nach Erbringung der so genannten Hafteinlage durch den als Kommanditist direkt beigetretenen Anleger eines geschlossenen Fonds kann seine Haftung gem?? ? 172 IV HGB wieder aufleben, wenn ihm seine Einlage zur?ckgew?hrt wird. Hierzu kann es kommen, wenn Aussch?ttungen nicht von handelsbilanziellen Gewinnen gedeckt waren. Doch was ist in diesem Zusammenhang unter der Hafteinlage zu verstehen?

In meinem Beitrag ?Geschlossene Immobilienfonds ? breites Anlagespektrum erm?glicht Diversifizierung der Kapitalanlage? berichtete ich letzte Woche ?ber die Entwicklung geschlossener Immobilienfonds in den letzten Jahren und von der Vielfalt, die man mittlerweile im Bereich geschlossener Immobilienfonds findet. Die Angebote unterscheiden sich dabei nicht nur hinsichtlich der Nutzungsart der Immobilien sowie des Grades der Wertsch?pfung. Ein wesentliches Unterscheidungskriterium ergibt sich aus der geographischen Lage der Immobilien. So erm?glichen geschlossene Auslands-Immobilienfonds mittlerweile eine zielgerichtete Investition in internationale Immobilienm?rkte. Dennoch ist in den letzten beiden Jahren tendenziell zu beobachten, dass viele Anleger wieder verst?rkt auf Deutschland-Immobilienfonds zur?ckgreifen. Auch Auslands-Immobilienfonds, die in Immobilien in Holland investieren, erfreuen sich wieder steigender Beliebtheit.

In meinen Beitr?gen ?Der heimliche Anleger? vom 28.03.2011 und ?Warum muss es immer die GmbH & Co. KG bei geschlossenen Fonds sein?? vom 14.04.2011 ging ich bereits auf einige gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds ein. In diesem Zusammenhang sollte erg?nzend auf die M?glichkeit der so genannten Haftung nach Einlagenr?ckgew?hr gem?? ? 172 IV HGB hingewiesen werden, die bei geschlossenen Fonds zum Tragen kommen kann. Hierbei geht es um die Frage, inwieweit der Anleger geschlossener Fonds haften kann und wann er m?gliche Aussch?ttungen an die Fondsgesellschaft wieder zur?ckgew?hren muss.

Immobilien werden von vielen Anlegern als wertbest?ndige Anlageform eingesch?tzt und sind daher oftmals ein grundlegender Bestandteil der Verm?gensanlage. Dabei gilt der Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung als klassische Basisinvestition. Neben dem direkten Erwerb er?ffnen geschlossene Immobilienfonds bereits seit einigen Jahrzehnten die M?glichkeit zur indirekten Beteiligung an Immobilien. Im Unterschied zur Direktinvestition k?nnen sich Anleger ?ber geschlossene Immobilienfonds mittlerweile schon ab Mindestzeichnungssummen von 10.000 ? bis 20.000 ? beteiligen. Zudem obliegt dem Fonds die Verwaltung und Betreuung der Immobilie, so dass Anleger im Vergleich zum Direkterwerb hiervon entlastet werden. Bei entsprechendem Kapitaleinsatz k?nnen Investoren mit geschlossenen Immobilienfonds im Vergleich zur klassischen Anlageimmobilie dar?ber hinaus eine breite Diversifizierung und somit die Chance zu einer ausgewogenen Risikostreuung realisieren. Doch wie hat sich sowohl das Wesen als auch das Angebot geschlossener Immobilienfonds in den letzten Jahren entwickelt? Welche Investitionsm?glichkeiten gibt es und was gilt es dabei zu beachten?

Seit einigen Jahren wird in den Medien vermehrt ?ber Kapitalanlagen und in diesem Zusammenhang oftmals ?ber Fehlspekulationen und Misserfolge berichtet. Vielfach werden dabei auch Aspekte des Anlegerschutzes aufgegriffen. Seit der Finanzkrise im Jahre 2008 liefern diese Themen zudem Gespr?chsstoff f?r Talkshows und Fernsehdiskussionen und erreichen neben den Fachkreisen auch ein breites Publikum. Am Dienstag dieser Woche berichteten unter anderen auch Prominente in der Sendung ?Menschen bei Maischberger? in der ARD, wie sie sich aufgrund fehlgeschlagener Geldanlagen finanziell ruinierten. Neben auf Kredit gekauften Immobilien, die nicht gewinnbringend vermietet werden konnten und haupts?chlich laufende Kosten verursachten, resultierte der finanzielle Niedergang in der Regel aus der Leichtgl?ubigkeit der Anleger, die unerfahren und im guten Glauben ihr Kapital anderen sorglos anvertrauten. Doch welche Konsequenzen kann man hieraus ziehen?

Vor einigen Tagen berichtete ich an dieser Stelle unter ?? 6b ? Fonds ? ein gesetzlich verankertes Steuersparmodell?? ?ber ?6b ? Fonds. Dabei erw?hnte ich, dass dieses Segment durch die vergleichsweise hohe Anzahl an Private Placements charakterisiert ist und Fonds mit geringeren Mindestzeichnungssummen nicht so h?ufig angeboten werden. Die meisten Private Placements weisen eine Mindestzeichnungssumme von 200.000 ? auf. In Anbetracht der ?blicherweise vorhandenen ?bertragungsfaktoren von oftmals ca. 400 % eignen sich diese Beteiligungen also vornehmlich f?r Anleger, die Gewinne in H?he von mindestens 800.000 ? ?bertragen wollen. Anlegern mit geringeren ?bertragssummen fiel es in der Vergangenheit oftmals schwer, geeignete ? 6b – Fonds mit geringeren Eigenkapitalbeteiligungen zu finden. Nunmehr hat der im Bereich der ? 6b ? Fonds in den letzten Jahren erfahrene Initiator SachsenFonds mit der Beteiligung SachsenFonds ? 6b-Fonds IV f?r Herbst 2011 einen neuen ? 6b – Fonds vorangek?ndigt, der als Publikumsfonds konstruiert ist.

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