Beiträge mit dem Schlagwort 'Beteiligung'


In meinen Beitr?gen ?Der heimliche Anleger? vom 28.03.2011 und ?Warum muss es immer die GmbH & Co. KG bei geschlossenen Fonds sein?? vom 14.04.2011 ging ich bereits auf einige gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds ein. In diesem Zusammenhang sollte erg?nzend auf die M?glichkeit der so genannten Haftung nach Einlagenr?ckgew?hr gem?? ? 172 IV HGB hingewiesen werden, die bei geschlossenen Fonds zum Tragen kommen kann. Hierbei geht es um die Frage, inwieweit der Anleger geschlossener Fonds haften kann und wann er m?gliche Aussch?ttungen an die Fondsgesellschaft wieder zur?ckgew?hren muss. Den ganzen Beitrag lesen »

In den letzten Jahren konnte man oft die Frage h?ren, ob sich Anleger an geschlossenen Fonds lieber direkt als Kommanditist oder indirekt ?ber eine Treuhandkonstruktion als Treugeber beteiligen sollten.

Beitritt zur Publikumsfondsgesellschaft

Doch worin besteht denn eigentlich der Unterschied? In den meisten F?llen sind geschlossene Fonds als Publikumskommanditgesellschaften ausgestaltet. Bei einer Publikumskommanditgesellschaft handelt es sich im Prinzip um eine GmbH & Co. KG, die auf den Beitritt einer Vielzahl im Voraus nicht bekannter Kapitalgeber ausgerichtet ist. Im Gegensatz zur herk?mmlichen Kommanditgesellschaft schlie?en sich nicht nur einige wenige Personen zusammen, um ein Unternehmen zu betreiben. Den ganzen Beitrag lesen »