Private Placements ? Investments f?r verm?gende Anleger?

Mitunter st??t man im Zusammenhang mit dem Vertrieb geschlossener Fonds auch auf den Begriff Private Placements. Von Private Placements spricht man in diesem Zusammenhang, wenn entweder der gesamten Beteiligung nicht mehr als zwanzig Anleger beitreten k?nnen oder die Mindestbeteiligungssumme je Anleger bei 200.000 ? liegt. Diese so genannten Privatplatzierungen unterscheiden sich in verschiedener Hinsicht von den ?blicherweise als Publikumskommanditgesellschaften f?r ein gro?es Publikum konzipierten geschlossenen Fonds. Dabei lassen sich sowohl rechtliche als auch tats?chliche Unterschiede ausmachen.

Gesetzliche Prospektpflicht bei geschlossenen Fonds

Geschlossene Fonds wurden in den vergangenen Jahrzehnten wegen fehlender gesetzlicher Reglementierungen mitunter zum Bereich des so genannten grauen Kapitalmarktes gez?hlt. Im Unterschied zu Wertpapieren unterlag das ?ffentliche Angebot geschlossener Fonds keinen gesetzlichen Regelungen. Eine staatliche Zulassung f?r Beteiligungsangebote war nicht notwendig. Der Gesetzgeber f?hrte jedoch zum 1. Juli 2005 in ? 8 f I VerkProspG eine gesetzliche Prospektpflicht auch f?r den Bereich der geschlossenen Fonds ein. Nunmehr muss ein Verkaufsprospekt alle notwendigen tats?chlichen und rechtlichen Angaben enthalten, damit sich die Anleger ein umfassendes Bild ?ber die zu erwerbende Kapitalanlage machen k?nnen. Dar?ber hinaus muss der Verkaufsprospekt in formaler Hinsicht vor seiner Ver?ffentlichung bei der BaFin (Bundesanstalt f?r Finanzdienstleistungsaufsicht) hinterlegt werden. Diese pr?ft den hinterlegten Verkaufsprospekt anhand der gesetzlichen Kriterien. Erst nach seiner Gestattung durch die BaFin darf er ver?ffentlicht werden. Anzumerken ist jedoch, dass es sich hierbei nur um eine formale Pr?fung des Verkaufsprospektes handelt.
Daneben wurden in Zusammenhang mit der neuen Prospektpflicht gesetzliche Prospekthaftungstatbest?nde eingef?hrt. Im Rahmen des ? 13 VerkProspG wurde die Prospekthaftung f?r fehlerhafte Verkaufsprospekte im Hinblick auf geschlossene Fonds in die bereits bestehende Prospekthaftungsnorm f?r Wertpapierprospekte integriert. Zudem beinhaltet der neu eingef?gte ? 13a VerkProspG einen Haftungsanspruch f?r den Fall, dass ein erforderlicher Verkaufsprospekt fehlte.

Private Placements als Ausnahme von der gesetzlichen Prospektpflicht

Im Hinblick auf die neu eingef?hrte Prospektpflicht gibt es aber auch Ausnahmen. Die f?r die Praxis geschlossener Fonds bedeutsamsten Ausnahmeregelungen finden sich in ? 8 f II Nr. 3 VerkProspG. Demnach sind von der Prospektpflicht solche Anlagen ausgenommen, bei denen nicht mehr als zwanzig Anteile an der entsprechenden Beteiligung angeboten werden oder wenn die Mindestbeteiligungssumme je Anleger bei 200.000 ? liegt.
Aber auch wenn Private Placements nicht der Prospektpflicht nach dem VerkProspG unterliegen, besteht ein rechtlicher Schutz der Anleger bei fehlerhaften Verkaufsunterlagen. Da f?r Private Placements eine Anwendung der ?? 13, 13a VerkProspG ausscheidet, ist eine Haftung f?r fehlerhafte oder fehlende Prospekte weiterhin im Rahmen der b?rgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im engeren Sinne m?glich.
Auch wenn nach den Vorschriften des VerkProspG kein Prospekt zu erstellen ist, sollten Initiatoren daher dennoch weiterhin auf die ordnungsgem??e Ausgabe von Informationsmaterial achten, um sich nicht Haftungsanspr?chen aus b?rgerlich-rechtlicher Prospekthaftung auszusetzen. Aufgrund dessen, dass hinsichtlich der Erstellung von Verkaufsunterlagen f?r Private Placements nicht streng nach den gesetzlichen Vorschriften vorgegangen werden muss, fallen diese Informationsunterlagen in der Regel jedoch nicht so umfangreich aus wie bei unter das VerkProspG fallenden geschlossenen Fonds.

Exklusivit?t und Kostenvorteile f?r einen begrenzten, verm?genden Anlegerkreis

Vielfach begegnet man Private Placements im Segment der ? 6b – Fonds. Dabei werden zumeist Fonds mit einer Mindesteigenkapitalbeteiligung von 200.000 ? angeboten. In den letzten Jahren kam es aber auch ?fters vor, dass entsprechende Angebote bereits ab 100.000 ? gezeichnet werden konnten, sofern sich im Laufe einer Platzierung abzeichnete, dass das durchschnittliche Zeichnungsvolumen deutlich oberhalb von 200.000 ? lag. In diesem Fall nahmen Anbieter mitunter auch Zeichnungen unterhalb von 200.000 ? entgegen, solange im Hinblick auf die Vollplatzierung insgesamt die Anzahl von zwanzig Beitretenden nicht ?berschritten wurde. Mitunter findet man Private Placements auch im Bereich der Schiffsbeteiligungen oder Private Equity Fonds.
Vielfach bieten Private Placements die M?glichkeit, sich exklusiv an bestimmten Projekten zu beteiligen. Daneben zeichnen sich Privatplatzierungen oftmals durch im Vergleich zu entsprechenden Publikumsfonds niedrigeren Kosten aus. Ein aktuelles Angebot im Bereich der Immobilienfonds ist die Beteiligung asuco 1 Zweitmarktfonds pro Privatplatzierung.

Abschlie?end ist jedoch anzumerken, dass wie im Bereich der Publikumsfonds auch f?r Private Placements gilt, dass Anleger alle Angebote genau auf Ihre Chancen und Risiken pr?fen m?ssen. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Private Placements also nicht von herk?mmlichen geschlossenen Fonds.