Beiträge mit dem Schlagwort '? 13a VerkProspG'


Mitunter st??t man im Zusammenhang mit dem Vertrieb geschlossener Fonds auch auf den Begriff Private Placements. Von Private Placements spricht man in diesem Zusammenhang, wenn entweder der gesamten Beteiligung nicht mehr als zwanzig Anleger beitreten k?nnen oder die Mindestbeteiligungssumme je Anleger bei 200.000 ? liegt. Diese so genannten Privatplatzierungen unterscheiden sich in verschiedener Hinsicht von den ?blicherweise als Publikumskommanditgesellschaften f?r ein gro?es Publikum konzipierten geschlossenen Fonds. Dabei lassen sich sowohl rechtliche als auch tats?chliche Unterschiede ausmachen. Den ganzen Beitrag lesen »