Beiträge mit dem Schlagwort 'b?rgerlich-rechtliche Prospekthaftung'


Mitunter st??t man im Zusammenhang mit dem Vertrieb geschlossener Fonds auch auf den Begriff Private Placements. Von Private Placements spricht man in diesem Zusammenhang, wenn entweder der gesamten Beteiligung nicht mehr als zwanzig Anleger beitreten k?nnen oder die Mindestbeteiligungssumme je Anleger bei 200.000 ? liegt. Diese so genannten Privatplatzierungen unterscheiden sich in verschiedener Hinsicht von den ?blicherweise als Publikumskommanditgesellschaften f?r ein gro?es Publikum konzipierten geschlossenen Fonds. Dabei lassen sich sowohl rechtliche als auch tats?chliche Unterschiede ausmachen. Den ganzen Beitrag lesen »

In der letzten Zeit werben vermehrt Initiatoren geschlossener Fonds damit, dass sie im Hinblick auf die gesetzliche Prospekthaftung nach ? 13 VerkProspG (Verkaufsprospektgesetz) freiwillig auf den im Gesetz vorgesehenen Fall des Ausschlusses der Prospekthaftung nach sechs Monaten verzichten und damit eine vermeintliche Haftungsl?cke schlie?en w?rden. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob nach der derzeitigen Rechtslage eine Schutzl?cke zu Lasten der Anleger besteht, ein Verzicht auf die gesetzlich normierte Regelung m?glich ist und ob im Falle eines entsprechenden Verzichts eine freiwillige Anwendung der Vorschriften der gesetzlichen Prospekthaftung f?r Anleger, die sechs Monate oder sp?ter nach Platzierungsbeginn dem geschlossenen Fonds beitreten, vorteilhaft w?re. Daf?r soll nachfolgend zun?chst auf die Bestimmung des ? 13 VerkProspG, die Prospekthaftung im engeren Sinne und die Regelung hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung des Anspruchs nach ? 13 VerkProspG eingegangen werden. Den ganzen Beitrag lesen »