Aussch?ttungen geschlossener Fonds sind nicht immer auch schon Gewinne

In meinen Beitr?gen ?Der heimliche Anleger? vom 28.03.2011 und ?Warum muss es immer die GmbH & Co. KG bei geschlossenen Fonds sein?? vom 14.04.2011 ging ich bereits auf einige gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds ein. In diesem Zusammenhang sollte erg?nzend auf die M?glichkeit der so genannten Haftung nach Einlagenr?ckgew?hr gem?? ? 172 IV HGB hingewiesen werden, die bei geschlossenen Fonds zum Tragen kommen kann. Hierbei geht es um die Frage, inwieweit der Anleger geschlossener Fonds haften kann und wann er m?gliche Aussch?ttungen an die Fondsgesellschaft wieder zur?ckgew?hren muss.

Pflicht zur Erbringung der Hafteinlage gem?? ?? 171 I, 172 I HGB

In den meisten F?llen k?nnen Anleger geschlossener Fonds direkt als Kommanditist oder indirekt ?ber eine Treuhandkonstruktion als Treugeber beitreten. Der Kommanditist haftet gem?? ?? 171 I, 172 I HGB grunds?tzlich unmittelbar bis zur H?he seiner ins Handelsregister eingetragenen Einlage. Nach wirksamem Beitritt, Eintragung ins Handelsregister und Erbringung seiner Hafteinlage scheidet jedoch eine weitergehende Haftung in der Regel zun?chst aus.

Haftung nach Einlagenr?ckgew?hr gem?? ? 172 IV HGB

Aber auch wenn der Anleger, der als Kommanditist direkt beigetreten ist, seine Hafteinlage erbracht hat, kann seine Haftung dennoch gem?? ? 172 IV HGB wieder aufleben. Dazu kann es kommen, wenn ihm seine Einlage zur?ckgew?hrt wird. Von einer R?ckgew?hr kann man ausgehen, wenn er als Kommanditist Verm?genswerte von der Fondsgesellschaft erh?lt, ohne entsprechende Gegenleistungen daf?r erbracht zu haben. Im Hinblick auf Anleger kann das beispielsweise der Fall sein, wenn Aussch?ttungen vorgenommen werden, die jedoch nicht von handelsbilanziellen Gewinnen gedeckt sind. Doch wie kann es dazu kommen, dass Aussch?ttungen nicht von Gewinnen gedeckt sind?

Der sch?ne Schein der Aussch?ttungen

Oftmals legen Anleger Wert auf fr?hzeitig beginnende und konstante Aussch?ttungen. Anlageentscheidungen werden nicht selten zugunsten solcher Beteiligungen getroffen, bei denen regelm??ige Liquidit?tsfl?sse vorgesehen sind. Initiatoren wissen von diesen Bed?rfnissen und W?nschen der Anleger. Sie gehen darauf ein, indem sie entsprechende geschlossene Fonds konzipieren. Regelm??ig wird es zumindest in den Anfangsjahren daher zu Diskrepanzen zwischen den tats?chlich auf Gesellschaftsebene erwirtschafteten Gewinnen und den Aussch?ttungen, welche an die Anleger vorgenommen werden, kommen.
Die Aussch?ttungen der Fonds an die Anleger entstammen teilweise den Liquidit?tsreserven der Fonds. Aber selbst wenn die Beteiligungsgesellschaften von Anfang an profitabel arbeiten und Einnahmen generieren, ist es nicht un?blich, dass in den Anfangsjahren die handelsbilanziellen Gewinne unter den angestrebten Aussch?ttungen liegen werden. Diese Tatsache kann aus anf?nglichen Abschreibungen auf Ebene der Fondsgesellschaft resultieren. So k?nnen zu Beginn der Fondslaufzeit auch handelsbilanzielle Verluste entstehen. Insoweit sind Auszahlungen an die Anleger keine Gewinnaussch?ttungen, sondern lediglich Auszahlungen aus Liquidit?tsreserven.
Diese Aussch?ttungen k?nnen dabei eine teilweise R?ckzahlung der Hafteinlage darstellen. Im Falle einer Schieflage des geschlossenen Fonds k?nnen daher infolge des Wiederauflebens der Haftung gem?? ? 172 IV S.1 HGB Anleger auf R?ckzahlung bereits erfolgter Aussch?ttungen in Anspruch genommen werden.

Anleger sollten daher immer bedenken, dass es sich bei Aussch?ttungen oftmals zun?chst um eine Art Vorauszahlungen handelt, deren endg?ltiger Verbleib im eigenen Verm?gen des Anlegers noch nicht abschlie?end gesichert ist. Diese Tatsache sollten Anleger auch bedenken, wenn sie auf der Suche nach interessanten Fondsangeboten sind. Entscheidend sollten neben den vielfachen weiteren Faktoren eines geschlossenen Fonds nicht die Aussch?ttungen, sondern die tats?chlich zu erzielenden Gewinne eines Beteiligungsangebotes sein.

Eine ?bersicht der aktuellen Beteiligungsangebote finden Sie hier.