Regelinsolvenz von einigen PROJECT-Gesellschaften ohne Auswirkungen auf asuco

Die Regelinsolvenz einiger PROJECT-Gesellschaften hat eingeschlagen wie eine Bombe und trifft Vertriebspartner und den gesamten Markt völlig unvorbereitet! Auch zahlreiche Insolvenzen von Projektentwicklern schüren Unsicherheit!

Ursachen für Insolvenzen von Projektentwicklern

Was sind die Ursachen für diese Entwicklung? Unseres Erachtens sind hierfür folgende Faktoren verantwortlich:

  • in der Niedrigzinsphase teuer eingekaufte Grundstücke
  • hohe Baukosten (Energie, Baumaterial, Personal, Lieferengpässe)
  • hohe Verwaltungskosten des Projektentwicklers durch jahrelanges Mitarbeiterwachstum etc.
  • hohe Finanzierungskosten durch gestiegenes Zinsniveau (Projektentwickler, die nicht wie PROJECT EK-finanziert arbeiten, haben häufig nur variabel verzinstes Fremdkapital aufgenommen, da sie jederzeit, kurzfristig und ohne Vorfälligkeitsentschädigung veräußern können wollen)
  • Wegfall von Veräußerungsoptionen durch Kaufzurückhaltung privater und institutioneller Käufer und rückläufigen Verkaufspreisen

asuco – ein Fels in tosender Brandung!

Glücklicherweise kann Vergleichbares wie bei PROJECT bei asuco nicht passieren – und das gleich aus mehreren Gründen:

  • asuco-Investmentvehikel haben keine einzige Investition in PROJECT-Fonds.
  • asuco ist mit 14 Angestellten eine kleine, schlanke Gesellschaft geblieben, die auch ohne Neugeschäft profitabel ist.
  • In den Managementgesellschaften der asuco-Gruppe und bei den asuco-Investitionsvehikeln gibt es kein Fremdkapital.
  • Auf die Zielfonds, an denen die asuco-Investmentvehikel beteiligt sind, wirken sich vorstehende Faktoren nicht negativ aus. Die Grundstücke und Gebäude sind vor Langem erworben bzw. errichtet. Die Zielfonds weisen eine teilweise jahrzehntelange Historie auf und können anhand dieser bestens analysiert und bewertet werden. Dies gilt auch für das Management der Zielfonds. Es besteht vollkommene Kostenklarheit, da Verträge fest abgeschlossen sind. Zudem besteht keine Notwendigkeit für die Veräußerung der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien. Die Zielfonds erwirtschaften laufend einen Mietüberschuss und haben eine grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit. Aufgrund der hohen Entschuldung und der oftmals mittel- bis langfristig festgeschriebenen Fremdkapitalzinsen in Verbindung mit zumindest teilweise indexierten Gewerbemietverträge, hat sich dieser Mietüberschuss in den vergangenen Monaten sogar tendenziell erhöht. Es spricht also nichts dagegen, die Zielfonds einfach „weiterlaufen“ zu lassen – eine Insolvenzgefahr wie bei den Projektentwicklern entsteht hierdurch nicht.
  • Sollte einmal eine Managementgesellschaft eines Zielfonds ausfallen, hat die asuco die Möglichkeit wie bereits mehrfach erfolgt, einen neuen Geschäftsbesorger für die Objektverwaltung einzusetzen.

Der Zweitmarkt macht gerade in der Krise den Unterschied!

Durch die Einkaufsvorteile, die der Zweitmarkt bietet, haben die asuco-Investmentvehikel die Immobilien (mittelbar) deutlich unter ihrem Verkehrswert erworben. Hierdurch ergibt sich neben der breiten Diversifikation auf beim Emittenten derzeit ca. 450 Immobilien ein zusätzlicher Risikopuffer. Spürbar wird die „Zeitenwende“ am Immobilienmarkt für die asuco-Investmentvehikel voraussichtlich primär dadurch, dass bei gesunkenen Immobilienpreisen weniger Zielfonds ihre Immobilien veräußern werden. Daher werden voraussichtlich weniger Zielfonds liquidiert und die asuco-Investmentvehikel erzielen nicht mehr die in den letzten Jahren in Rekordhöhe angefallenen Veräußerungsgewinne. Die Ausschüttungen der asuco-Fonds und die Zinszahlungen des Emittenten werden daher in den nächsten Jahren voraussichtlich wieder vermehrt durch laufende Ausschüttungen der Zielfonds sowie durch Zinserträge (gab es die letzten Jahre praktisch nicht) finanziert. Der Emittent wird daher nach aktueller Prognose auch zum 30.09.2023 Zinsen von durchschnittlich rd. 4,5 % auszahlen können.

Im Einkauf liegt der Gewinn – buy on bad news!

Tatsächlich ist jetzt der Zeitpunkt, um über die asuco am Zweitmarkt zu investieren. Die Investitionsbedingungen haben sich noch einmal deutlich verbessert, gerade weil so viele Menschen skeptisch bzgl. Immobilien und daher auch viele Verkäufer von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds verunsichert sind. Wer jetzt (antizyklisch) investiert, hat für die Zukunft ein enormes Renditepotential. Über die geplanten neuen Schuldverschreibungen werden wir Sie zeitnah informieren!

Quelle: asuco

Institutionelle und (semi-)professionelle Anleger können derzeit in die aktuelle Namensschuldverschreibung asuco ZweitmarktZins 37-2023 pro investieren und dabei von den Einkaufsvorteilen von Zweitmarktimmobilien profitieren. Anleger investieren mittelbar in nahezu 500 Immobilien verschiedener Nutzungsarten, Standorte und Mieter – oftmals deutlich unter aktuellen Markt- und Verkehrswerten. Dabei wird eine breite Risikostreuung mit einer überdurchschnittlichen Renditechance verbunden.

Während der Grundlaufzeit der Namensschuldverschreibungen sollen Zahlungen an die Anleger in Höhe von prognostizierten 4,4 % p. a. vorgenommen werden. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss inkl. Rückzahlung beträgt ca. 163,4 % (mittleres Szenario), bezogen auf den Nominalbetrag der Namensschuldverschreibungen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, eine Verlängerung der Laufzeit ist möglich. Die geplante Rückzahlung beträgt 100 % des Nominalbetrages am Laufzeitende. Ab 200.000 Euro können sich Anleger beteiligen.

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