Immobilienfonds Großbritannien: Anleger profitieren von geplanter Freibetragserhöhung

In Großbritannien sollen für das kommende Steuerjahr (April 2011 bis April 2012) die Freibeträge für Privatpersonen angepasst werden. Der bisher gültige Freibetrag von 6.475 GBP soll um 1.000 GBP auf dann 7.475 GBP steigen.

Dies gilt nicht nur für Bürger Großbritanniens, sondern auch für ausländische Anleger mit Einkünften in Großbritannien. Auch für diese würde die Anpassung also bedeuten, dass Einkünfte bis zu einer Höhe von 7.475 GBP in Großbritannien steuerfrei bleiben. Davon profitieren z. B. auch deutsche Privatanleger, die sich an einem geschlossenen Immobilienfonds mit Objekten in Großbritannien beteiligen. Somit bleiben in der Regel die jährlichen Ausschüttungen aus Beteiligungen bis zu einer Anlagesumme von etwa 100.000 GBP in Großbritannien steuerfrei. Zudem unterliegen diese in Deutschland nicht mehr dem Progressionsvorbehalt.