Tonnagesteuer bleibt ohne Bedingung bestehen

Auf der 24. shipbuilding, machinery & marine technology international trade fair (SMM) in Hamburg war die  Entscheidung der Bundesregierung zur Tonnagesteuer ein vieldiskutiertes Thema. Die Bundesregierung hat die Forderung zurückgenommen, nach der für ein Weiterbestehen der Tonnagesteuer bis zum Ende dieses Jahres 600 Schiffe in Saldo unter deutscher Flagge fahren sollten. Aktuell tun dies weniger als 450 von potenziell 3.000 Schiffen. Die Bundesregierung wolle die Schiffseigner in der aktuellen Situation nun aber nicht zusätzlich belasten. Die Tonnagesteuer, die auch Privatanleger bei Schiffsbeteiligungen betrifft, bleibt also auch ohne diese Bedingung weiter bestehen.

Die Tonnagesteuer existiert seit etwa 10 Jahren, nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten europäischen Schifffahrtsnationen. Ihr Ziel ist es, Wertschöpfung und Beschäftigung in der jeweiligen nationalen Schifffahrt zu erhöhen. Dabei ist die Tonnagesteuer eigentlich keine Steuer, sondern ein Verfahren, bei welchem für die Schiffsbetreibergesellschaft die Möglichkeit besteht, den Gewinn pauschal nach der Größe des Schiffes zu ermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass die Bereederung jeweils aus dem Inland erfolgt und das Schiff überwiegend in das jeweilige inländische Schiffsregister eingetragen ist.

Man kann die Tonnagesteuer in Deutschland durchaus als Erfolgsgeschichte bezeichnen. Seit ihrer Einführung ist  die maritime Wirtschaft in der Bundesrepublik stark expandiert, nicht nur bei Containerschiffen. Davon haben nicht zuletzt Privatanleger profitiert, die in Schiffsbeteiligungen investiert haben.