Solarfonds Voigt & Collegen SolEs 22 nicht von Diskussion um Vergütungsreduzierung betroffen

Gegenwärtig wird in Spanien diskutiert, ob und in welcher Höhe die Einspeisevergütung auch für bereits bestehende Solaranlagen nach dem alten Fördertarif RD 661/2007 rückwirkend reduziert werden soll. Dieser Tarif gilt für Solaranlagen, die bis zum 28. September 2008 ans Netz angeschlossen wurden, und vergütet den hier produzierten Strom mit einer besonders hohen Förderung von derzeit mehr als 47 Eurocent/Kilowattstunde.

Der aktuelle Solarfonds Voigt & Collegen SolEs 22 ist von dieser Diskussion allerdings nicht betroffen. Der Fonds hat, ebenso wie der Vorgänger SolEs 21, in Spanien ausschließlich in solche Solaranlagen investiert, die entsprechend dem neueren Fördertarif RD 1578/2008 vergütet werden. Dessen Vergütungssätze liegen etwa 40% unter denen des diskutierten Fördertarifs RD 661/2007 und damit sogar noch unter vergleichbaren Vergütungssätzen in Deutschland. Bei diesem Tarif wird keine rückwirkende Kürzung diskutiert, stellt der Initiator Voigt & Collegen klar.