Steueränderungen für Investmentfonds auf den Weg gebracht

Der Finanzausschuss des Bundestages hat in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung zugestimmt. Der Entwurf soll nunmehr dem Bundestag zur Verabschiedung vorgelegt werden, Anfang Juli dann noch dem Bundesrat.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass zukünftig für in Deutschland domizilierte Publikumsfonds eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 15,825% (inklusive Solidaritätszuschlag) auf Dividenden deutscher Unternehmen und Einkünfte aus deutschen Immobilien erhoben wird. Auf Anlegerebene soll es im Gegenzug Steuererleichterungen geben. Bei Aktienfonds, die fortlaufend mindestens 51% ihres Vermögens in Aktien investieren, ist geplant, dass 30% der Erträge steuerfrei bleiben. Bei Mischfonds, die fortlaufend mindestens 25% in Aktien investieren, sollen dies 15% sein. Die Erträge von Immobilienfonds, die zu mindestens 51% in Objekte im Ausland investieren, sollen zu 60% steuerfrei bleiben. Zudem sieht der Entwurf auch Ausnahmen bei der Besteuerung auf Fondsebene vor, falls die Fondsanteile im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen gehalten werden.